Anne Hosemann Psychologische Psychotherapeutin

Ablauf

Gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzlich verabschiedeten Therapierichtlinien sehen vor, dass Kurzzeittheraphie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie gesetzliche Leistungen der Krankenkasse sind, sofern eine Indikation dafür besteht.

Die Kosten für die therapeutischen Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen, die Abrechnung erfolgt für die ersten fünf oder acht Sitzungen über die Versichertenkarte.

Falls darüberhinaus eine Psychotherapie eingeleitet wird, stellt der Versicherte einen entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse. Die Kosten für die bewilligte Therapie werden von der Krankenkasse voll übernommen, eine Zuzahlung ist für den Patienten nicht vorgesehen.

Private Krankenversicherungen

Ich rechne mit Privatkassen, gesetzlichen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften ab. Die Honorierung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In der Regel werden die Kosten von den privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfe zumindest anteilig übernommen. Informieren Sie sich am Besten vor Therapiebeginn bei Ihrer Kasse über eine Kostenübernahme, erfragen Sie den Leistungsumfang (maximale Anzahl an Therapiesitzungen/Jahr) und die durch die Kasse anerkannten psychotherapeutischen Verfahren.

Selbstzahler

Natürlich können Sie auch als Selbstzahler kommen. Formalitäten spielen in diesem Fall für Sie keine Rolle. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten.

 

Anne Hosemann · Psychologische Psychotherapeutin · Diplom-Psychologin · Grimmstraße 1/II · 80336 München 
Tel. 089 – 95 40 56 47 · mobil: +49 177 793 44 00 · kontakt@anne-hosemann.de